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   BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 93/00   

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https://dejure.org/2000,4741
BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 93/00 (https://dejure.org/2000,4741)
BayObLG, Entscheidung vom 17.11.2000 - 2Z BR 93/00 (https://dejure.org/2000,4741)
BayObLG, Entscheidung vom 17. November 2000 - 2Z BR 93/00 (https://dejure.org/2000,4741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Hausverwalter; Ausgeschiedener Verwalter; Herausgabe von Gemeinschaftsgeldern; Anspruchsermittlung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwalterentlastung; Auskehr und Berechnung von Wohngeldüberschüssen durch ausscheidende Verwaltung

  • Judicialis

    BGB § 667; ; BGB § 675 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 667, § 675 Abs. 1
    Anspruch der Wohnungseigentümer gegen den ausgeschiedenen Verwalter auf Herausgabe von Geldern der Gemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1018
  • NZM 2001, 1142
  • ZMR 2001, 207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 93/00
    a) Die Antragsgegnerin war nach Beendigung ihrer Tätigkeit als Verwalterin nach den Vorschriften des Auftragsrechts (§§ 675, 667 BGB~; BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG ZMR 1999, 844/845 m.w.N.) verpflichtet, der Gemeinschaft die auf den angelegten Konten verwalteten Gelder herauszugeben, soweit sie diese nicht zur Erfüllung von Verbindlichkeiten der Gemeinschaft verwendet hatte.

    Das in der Entlastung regelmäßig enthaltene negative Schuldanerkenntnis (§ 397 Abs. 2 BGB; BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLGZ 1986, 362; 1987, 86/94;' Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 397 Rn. 11; Müller Rn. 513) hinsichtlich solcher Vorgänge, die bei Beschlussfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren, verbietet hier einen Rückgriff auf Ansprüche, die sich aus der Kontoführung in den Jahren 1989 bis 1991 ergeben könnten.

  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 93/00
    Das in der Entlastung regelmäßig enthaltene negative Schuldanerkenntnis (§ 397 Abs. 2 BGB; BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLGZ 1986, 362; 1987, 86/94;' Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 397 Rn. 11; Müller Rn. 513) hinsichtlich solcher Vorgänge, die bei Beschlussfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren, verbietet hier einen Rückgriff auf Ansprüche, die sich aus der Kontoführung in den Jahren 1989 bis 1991 ergeben könnten.
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 93/00
    Zu einer solchen Offenlegung wäre die Antragsgegnerin verpflichtet gewesen (BayObLG NJW-RR 1992, 1169; Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 366 m.w.N.).
  • KG, 29.03.1995 - 24 W 4812/94

    Entscheidung über Auszahlung von Guthaben aus mehrheitlich beschlossenen

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 93/00
    d) Der Herausgabepflicht des Verwalters nach Beendigung seiner Tätigkeit unterliegt überdies das vorhandene (positive) Guthaben aus den vorangegangenen Wirtschaftsjahren, ohne dass hier geklärt zu werden braucht, ob die Einbehaltung, etwa als "Rücklage", ordnungsmäßiger Verwaltung entsprach (verneinend Staudinger/Bub WEG 12. Aufl. § 16 Rn. 77, 91; § 28 Rn. 401, 407a, 516; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 523; bejahend KG NJW-RR 1995, 975; OLG Hamm DWE 1998, 188; wohl auch Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 103).
  • BayObLG, 19.09.1986 - BReg. 3 Z 88/86

    Beschwerdeverfahren wegen der Festsetzung des Gegenstandswerts in der

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 93/00
    Das in der Entlastung regelmäßig enthaltene negative Schuldanerkenntnis (§ 397 Abs. 2 BGB; BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLGZ 1986, 362; 1987, 86/94;' Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 397 Rn. 11; Müller Rn. 513) hinsichtlich solcher Vorgänge, die bei Beschlussfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren, verbietet hier einen Rückgriff auf Ansprüche, die sich aus der Kontoführung in den Jahren 1989 bis 1991 ergeben könnten.
  • LG Verden, 05.05.2008 - 8 O 219/07

    Herausgabe von Kontobelegen von Treuhandkonten

    Das Gericht hält es abseits des WEG-Verfahrens nicht für erforderlich, die vom BayObLG in dessen Beschluss vom 17.11.2000, Az. 2Z BR 93/00 vorgenommene vollständige Fortschreibung der Abrechnung auf Basis der letzten genehmigten Abrechnung durchzuführen.
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