Rechtsprechung
BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 93/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Hausverwalter; Ausgeschiedener Verwalter; Herausgabe von Gemeinschaftsgeldern; Anspruchsermittlung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verwalterentlastung; Auskehr und Berechnung von Wohngeldüberschüssen durch ausscheidende Verwaltung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 667, § 675 Abs. 1
Anspruch der Wohnungseigentümer gegen den ausgeschiedenen Verwalter auf Herausgabe von Geldern der Gemeinschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freising - 2 UR II 3/98
- LG Landshut - 60 T 934/99
- BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 123/99
- BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 93/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1018
- NZM 2001, 1142
- ZMR 2001, 207
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter
Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 93/00
a) Die Antragsgegnerin war nach Beendigung ihrer Tätigkeit als Verwalterin nach den Vorschriften des Auftragsrechts (§§ 675, 667 BGB~; BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG ZMR 1999, 844/845 m.w.N.) verpflichtet, der Gemeinschaft die auf den angelegten Konten verwalteten Gelder herauszugeben, soweit sie diese nicht zur Erfüllung von Verbindlichkeiten der Gemeinschaft verwendet hatte.Das in der Entlastung regelmäßig enthaltene negative Schuldanerkenntnis (§ 397 Abs. 2 BGB; BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLGZ 1986, 362; 1987, 86/94;…' Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 397 Rn. 11;… Müller Rn. 513) hinsichtlich solcher Vorgänge, die bei Beschlussfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren, verbietet hier einen Rückgriff auf Ansprüche, die sich aus der Kontoführung in den Jahren 1989 bis 1991 ergeben könnten.
- BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86
Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters
Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 93/00
Das in der Entlastung regelmäßig enthaltene negative Schuldanerkenntnis (§ 397 Abs. 2 BGB; BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLGZ 1986, 362; 1987, 86/94;…' Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 397 Rn. 11;… Müller Rn. 513) hinsichtlich solcher Vorgänge, die bei Beschlussfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren, verbietet hier einen Rückgriff auf Ansprüche, die sich aus der Kontoführung in den Jahren 1989 bis 1991 ergeben könnten. - BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92
Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung
- KG, 29.03.1995 - 24 W 4812/94
Entscheidung über Auszahlung von Guthaben aus mehrheitlich beschlossenen …
Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 93/00
d) Der Herausgabepflicht des Verwalters nach Beendigung seiner Tätigkeit unterliegt überdies das vorhandene (positive) Guthaben aus den vorangegangenen Wirtschaftsjahren, ohne dass hier geklärt zu werden braucht, ob die Einbehaltung, etwa als "Rücklage", ordnungsmäßiger Verwaltung entsprach (…verneinend Staudinger/Bub WEG 12. Aufl. § 16 Rn. 77, 91;… § 28 Rn. 401, 407a, 516;… Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 523; bejahend KG NJW-RR 1995, 975; OLG Hamm DWE 1998, 188;… wohl auch Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 103). - BayObLG, 19.09.1986 - BReg. 3 Z 88/86
Beschwerdeverfahren wegen der Festsetzung des Gegenstandswerts in der …
Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 93/00
Das in der Entlastung regelmäßig enthaltene negative Schuldanerkenntnis (§ 397 Abs. 2 BGB; BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLGZ 1986, 362; 1987, 86/94;…' Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 397 Rn. 11;… Müller Rn. 513) hinsichtlich solcher Vorgänge, die bei Beschlussfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren, verbietet hier einen Rückgriff auf Ansprüche, die sich aus der Kontoführung in den Jahren 1989 bis 1991 ergeben könnten.
- LG Verden, 05.05.2008 - 8 O 219/07
Herausgabe von Kontobelegen von Treuhandkonten
Das Gericht hält es abseits des WEG-Verfahrens nicht für erforderlich, die vom BayObLG in dessen Beschluss vom 17.11.2000, Az. 2Z BR 93/00 vorgenommene vollständige Fortschreibung der Abrechnung auf Basis der letzten genehmigten Abrechnung durchzuführen.